Die Bedeutung der Pflichtverteidigung

Rechtsanwalt Adamczyk informiert

Die Pflichtverteidigung ist für viele Menschen essenziell, die sich keinen Wahlverteidiger leisten können. In Deutschland haben alle Bürger - unter bestimmten Voraussetzungen - das Recht auf eine angemessene Verteidigung und die Pflichtverteidigung sorgt dafür, dass niemand in einer rechtlichen Bedrängnis allein gelassen wird.

Ich biete kompetente Unterstützung für Mandanten, die auf eine Pflichtverteidigung angewiesen sind. Meine Tätigkeit als Pflichtverteidiger konzentiert sich dabei primär auf den Raum Aschaffenburg bis nach Würzburg. Je nach Einzelfall übernehme ich jedoch auch bundesweite Mandate.

Durch fundierte Kenntnisse im Strafrecht stelle ich sicher, dass alle Mandanten die bestmögliche Verteidigung erhalten, unabhängig von ihren finanziellen Möglichkeiten. Mein Ziel ist es, die Rechte meiner Mandanten zu schützen und ihre Interessen engagiert zu vertreten. Neben der juristischen Expertise ist ein vertrauensvolles Verhältnis zwischen Anwalt und Mandant von höchster Bedeutung, damit die Mandanten sich in schwierigen rechtlichen Situationen gut aufgehoben fühlen. Ich verstehe die emotional belastenden Herausforderungen, mit denen sich viele Mandanten konfrontiert sehen, und setze mich dafür ein, dass Sie in jeder Phase des Verfahrens umfassend informiert und unterstützt werden.

Zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren, um mehr über die Möglichkeiten der Pflichtverteidigung zu erfahren und einen persönlichen Beratungstermin zu vereinbaren.

Häufige Fragen zur Pflichtverteidigung

Hier stelle ich einige häufig gestellte Fragen zur Pflichtverteidigung vor. Dieser Abschnitt soll Klarheit darüber bringen, welche Rechte Beschuldigte/Angeklagte in einem Strafverfahren haben und was sie in der Zusammenarbeit mit mir als Ihren Pflichtverteidiger erwarten können.

Was ist eine Pflichtverteidigung?
 

Überblick über die Grundlagen

Eine Pflichtverteidigung ist ein rechtlicher Anspruch auf Verteidigung im Strafverfahren, der in Deutschland in § 140 StPO und für Jugendliche in § 68 JGG gesetzlich geregelt ist.

Unter den bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen hat ein Beschuldigter/Angeklagter das Recht, einen Pflichtverteidiger beigeordnet zu bekommen, der ihn während des gesamten Verfahrens begleitet.

Wann besteht Anspruch auf einen Pflichtverteidiger?

Die entscheidenden Situationen

Der Anspruch auf einen Pflichtverteidiger besteht gem. § 140 StPO bzw. für Jugendliche gem. § 68 JGG, wenn ein Fall der sog. Notwendigen Verteidigung vorliegt.

Beispiele dafür sind:

  • Vorwurf eines Verbrechens: Wenn dem Beschuldigten ein Verbrechen im Sinne des Strafgesetzbuchs (z.B. Mord, Raub, Vergewaltigung) zur Last gelegt wird. 
  • Schwerwiegende Rechtsfolgen: Wenn eine Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr, eine Einweisung in den Maßregelvollzug oder ein Bewährungswiderruf drohen. 
  • Komplexität des Verfahrens: Wenn die Sach- und Rechtslage besonders schwierig oder kompliziert ist.
  • Untersuchungshaft: Wenn der Beschuldigte in Untersuchungshaft sitzt.
  • Einstweilige Unterbringung: Wenn der Beschuldigte wegen einer psychiatrischen Erkrankung oder einer Sucht in einer Anstalt untergebracht wird.
  • Unfähigkeit zur Selbstverteidigung: Wenn der Beschuldigte aufgrund von gesundheitlichen Einschränkungen, sprachlichen Schwierigkeiten oder einer Betreuungssituation nicht in der Lage ist, sich selbst zu verteidigen. 

Wie wird ein Pflichtverteidiger ausgewählt?

Der Prozess der Auswahl

Der Pflichtverteidiger wird gem. § 141 StPO vom zuständigen Gericht bestellt. Dabei soll das Gericht die Interessen des Mandanten berücksichtigen, insbesondere hat der Beschuldigte/Angeklagte auch das Recht, einen bestimmten Anwalt vorzuschlagen bzw. selbst zu wählen.

Wenn Sie sich für mich als Pflichtverteidiger entschieden haben und die Voraussetzungen der notwenidgen Verteidigung vorliegen, kann ich einen entsprechenden Antrag auf Beiordnung als Pflichtverteidiger beim zuständigen Gericht stellen.

Welche Aufgaben hat ein Pflichtverteidiger?

Die Verantwortung des Anwalts

Ein Pflichtverteidiger hat die Aufgabe, seinen Mandanten umfassend zu beraten, ihn während des gesamten Verfahrens zu vertreten und alle notwendigen rechtlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die bestmögliche Verteidigung zu gewährleisten.

Praktische Tipps für Mandanten der Pflichtverteidigung

Hier gebe ich Ihnen praktische Tipps, wie Sie als Mandant den Prozess der Pflichtverteidigung unterstützen können, sowie eine Übersicht der notwendigen Schritte. 

Machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch

Bitte machen Sie von Ihrem Schweigerecht gem. § 136 StPO Gebrauch.

Das bedeutet:

Machen Sie als Beschuldigter gegebüber den Ermittlungsbehörden (Polizei, Staatsanwaltschaft und Ermittlungsrichter) keinerlei Angaben zum Tatvorwurf.

Sagen Sie nichts! Unterschreiben Sie nichts! Erkennen Sie nichts an! Lassen Sie sich nicht überreden, anders zu handeln, etwa weil Ihnen dafür die Freilassung oder andere Vorteile in Aussicht gestellt werden.

Das Schweigen als Beschuldigter in einem Strafverfahren darf niemals zu Ihren Lasten ausgelegt werden. Vielmehr handelt es sich um einen fundamentalen Rechtsgrundsatz des deutschen Rechtssystems.

Vorbereitung auf Ihr erstes Treffen

 

Die erste Begegnung mit mir als Ihrem Pflichtverteidiger kann entscheidend sein. Bereiten Sie sich vor, indem Sie alle relevanten Unterlagen und Informationen zu Ihrem Fall mitbringen. Je klarer Sie Ihre Situation schildern, desto effizienter kann ich Ihnen als Anwalt helfen.

Ehrlichkeit ist der beste Ansatz

 

Seien Sie während des gesamten Prozesses ehrlich zu mir. Offene Kommunikation ermöglicht es, die besten Strategien für Ihre Verteidigung zu entwickeln und potenzielle Probleme frühzeitig zu erkennen.

Fragen Sie nach Unklarheiten

 

Zögern Sie nicht, Fragen zu stellen, wenn Ihnen etwas unklar ist. Ich bin als Ihr Pflichtverteidiger dafür da, Sie zu unterstützen und werde Ihnen gerne alle notwendigen Informationen geben.

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